Tim Titchener
Juristische Übersetzungen
Ich bin Englisch-Muttersprachler und übersetze aller Arten von juristischen Texten aus dem Deutschen ins Englische. Ich erstelle präzise und zuverlässige Fachübersetzungen in allen Bereichen der deutschen Rechtsordnung für Sie und Ihre Mandanten bzw. Kunden.
Als ermächtigter Übersetzer (OLG Düsseldorf) beglaubige ich gerne Übersetzungen Ihrer Urkunden.
Außerdem übersetze ich viele Textsorten aus dem Tschechischen und Slowakischen ins Englische.
Kontaktieren Sie mich unter Beifügung der zu übersetzenden Dokumente unter: mail@verbajuris.de.

Juristische Übersetzungen
Als Rechtsanwalt bzw. Notar erwarten Sie für Ihre Mandanten Fachübersetzungen, die stets genau und verlässlich sind, und welche die gleiche Bedeutung entfalten wie der deutsche Originaltext. Und das fristgerecht.
Das Recht auf Englisch darzulegen ist eine wahre Spitzenleistung, die hervorragende Sprachkenntnisse verlangt. Nicht etwas, das man dem Zufall überlassen sollte — geschweige denn der maschinellen Übersetzung. Sollte etwas Unterstützung vonnöten sein, oder wenn die Zeit für die eigene Bearbeitung nicht ausreicht, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Ich habe mich auf die englische Übersetzung der deutschen Rechtsordnung spezialisiert, damit Sie sich auf Ihre Priorität konzentrieren können – die Rechtsberatung. So können Sie sich auf die Verlässlichkeit der Übersetzung vertrauen, und darauf dass Ihre Englisch sprechenden Mandanten in der fremden Rechtsordnung zurechtfinden.
Ich übersetze sämtliche Textsorten mit juristischem Bezug aus dem Deutschen ins Englische (das britische als Standard, wahlweise das amerikanische). Dazu beglaubige ich die Übersetzung zur Vorlage bei Behörden auf Wunsch.
Häufig von mir übersetzte Fachtexte:
- Verträge
- Satzungen
- Registerauszüge
- Schriftsätze
- Gerichtsbeschlüsse
- Urkunden
- Gutachten
- Datenschutzkonzepte
- AGB
- Jahresabschlüsse
- Bescheinigungen
Der professionelle Auftritt auf Englisch trägt viel zur Aufwertung Ihres Image als international orientiertes Unternehmen bei. Dafür reicht aber gutes Englisch nicht aus: Kenntnisse der englischsprachigen Wirtschaftskultur sind ebenfalls vonnöten. Es gibt nämlich etliche kulturelle Unterschiede und Stolpersteine zu beachten. Bei der Übersetzung ins Englische geht es um mehr als nur um die Ersetzung von bloßen Worten, sondern um die Vermittlung von unterschiedlichen Ideen und Mentalitäten.
Profitieren Sie von meiner langjährigen Expertise in der interkulturellen Vermittlung zwischen den englisch- and deutschensprachlichen Kulturen. Ich bin nämlich in beiden Welten zuhause. Als englischer Native Speaker habe ich sowohl in England als auch in Deutschland (bisher 14 Jahre) Arbeitserfahrungen gesammelt. Ich erstelle Ihnen nicht nur technisch korrekte Übersetzungen, sondern die, welche die Mentalität und Kultur gekonnt berücksichtigen.
Ich unterstütze Sie gern bei der Übersetzung aller Ihrer Dokumente im wirtschaftlichen Bereich.
Dazu beglaubige ich die Übersetzung zur Vorlage bei Behörden auf Wunsch.
Ich übersetze und beglaubige für Sie unkompliziert und schnell Ihre Urkunden und anderen Unterlagen im privaten Bereich.
Eine Auswahl von Textsorten, die ich für Sie gerne übersetze:
- Personenstandsurkunden
- Verträge
- Grundstück- bzw. Wohnungskauf
- Schulzeugnis, Diplom
- Versicherungspolice
- Steuererklärung
- Testament
- Schenkung
- Vollmacht
- Lebenslauf
- Bewerbungsunterlagen
Auftrag und das Praktische
Um zeitnah einen Kostenvoranschlag zu bekommen, laden Sie Ihr Dokument hier hoch oder senden Sie mir es als Email-Anhang an: hello@fluentlylegal.com.
Ich kann erst nach Sichtung des zu übersetzenden Textes einen Kostenvoranschlag machen. Jeder Text ist anders, so dass es nicht möglich ist, vorab eine pauschale Aussage zum Preis zu treffen. Darüber hinaus muss ich als spezialisierter Fachübersetzer erst einmal feststellen, ob der fragliche Text in meinen Kompetenzbereich passt, so dass ich ihn zu meiner Zufriedenheit übersetzen kann.
Anschließend unterbreite ich Ihnen zeitnah einen Kostenvoranschlag und nenne die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Stellen Sie mir die zu übersetzenden Dokumente möglichst in Word-Format zur Verfügung, da diese mir die Arbeit erleichtert. Ich akzeptiere jedoch ebenfalls PDF, JPEG und andere Formate.
Beglaubigte Dokumente bekommen Sie bei Fertigstellung sowohl als PDF als auch in einfacher Ausfertigung per Post an eine von Ihnen genannte Adresse.
Stellen Sie mir die zu übersetzenden Dokumente möglichst in Word-Format zur Verfügung, da diese mir die Arbeit erleichtert. Ich akzeptiere jedoch ebenfalls PDF, JPEG und andere Formate.
Ist sie zur Veröffentlichung oder zu bloßen Informationszwecken bestimmt? Welche Zielgruppe soll der übersetzte Text erreichen? Ist er für einen Mandanten bzw. Kunden oder ’nur‘ für den betriebsinternen Gebrauch?
Eine hochwertige Übersetzung braucht Zeit! Genau so wie Sie Zeit brauchen, um ein Gutachten oder einen Schriftsatz zu schreiben, brauche ich ausreichend Zeit für die Übersetzung. Als Richtwert gilt ein Pensum von maximal 2.000 Wörtern pro Tag. Bedenken Sie daher die entsprechende Bearbeitungsdauer Ihres Textes, und planen Sie diese im Vorfeld ein. Die Übersetzung längerer Texte kann folglich einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn der Text in Eile übersetzt werden muss, entstehen schnell Eilzuschläge und eventuell Qualitätseinbüßen. Das will man natürlich vermeiden.
Bitte stellen Sie sich bzw. einen Ansprechpartner für Rückfragen während der Bearbeitung zur Verfügung. Es kommt nämlich gelegengtlich vor, dass im Text aufgrund des Fotokopierens unlesbare Stellen entstanden sind, oder dass Tippfehler oder Zahlendreher vorkommen, oder dass der Sinn nicht eindeutig aus einem Zusammenhang hervorgeht. Wenn ich also Fragen zum Text stelle, heißt das nicht, dass ich ihn nicht verstehe, sondern dass ich genau aufpasse.
Übersetzungspreise sind je nach Text unterschiedlich und ergeben sich aus einer Kombination von Textsorte, Schwierigkeitsgrad, Recherchebedarf und weitere Faktoren. Daher kann ich Ihnen erst nach Durchsicht des zu übersetzenden Textes ein konkretes Angebot machen.
Preise für die Übersetzung juristischer Texte fangen bei 1,50 € pro Normzeile an.
Die Normzeile (NZ) besteht aus 55 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Ich berechne einen Mindestauftragswert von 50,00 € für jede Übersetzung.
Für beglaubigte Urkunden, die oft formatierungstechnisch aufwändig sind, habe ich Festpreise.
Wenn der Auftrag eilt, so dass ich ihn nach Feierabend bzw. am Wochenende erledigen muss, wird einen Aufschlag von 20 % – 50 % berechnet.
Als von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigter Übersetzer für Englisch bescheinige ich Übersetzungen von Urkunden sowohl deutsch > englisch als auch englisch > deutsch.
Übersetzungen von Urkunden zur Vorlage bei einer Behörde, wie z.B. Handelsregisterauszüge, Personenstandsurkunden, oder akademische Zeugnisse müssen von einem ermächtigten Übersetzer bescheinigt (im Volksmund: „beglaubigt“) werden.
Bescheinigung heißt, dass ich die Übersetzung mit meinem Stempel und meiner Unterschrift versehe und damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der übersetzten Text bescheinige.
Die Beglaubigung von Urkunden darf nur ein gerichtlich ermächtigter Übersetzer vornehmen. Dabei sind die Begrifflichkeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Was hier in NRW „ermächtigt“ heißt, heißt anderswo beeidigt, vereidigt, staatlich vereidigt, etc. Es bezieht sich alles aber auf ein und dasselbe.
Von mir bescheinigte Übersetzungen haben Gültigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Jede Übersetzung wird von einer Lektorin korrekturgelesen, bevor sie das Haus verlässt (das sogenannte Vier-Augen-Prinzip). Übersetzungen von Urkunden ins Deutsche lasse ich von einem Muttersprachler korrigieren. Habe ich Ihnen gegenüber eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnet, unternehme ich das Korrekturlesen selbst.
Ihre Unterlagen werden natürlich streng vertraulich behandelt nach dem beruflichen Verhaltenskodex.
Auf Wunsch unterzeichne ich Ihnen gegenüber gerne eine Geheimhaltungserklärung.
Über mich
Ich bin Muttersprachler des britischen Englischen und lebe und arbeite in Düsseldorf seit 14 Jahren.
Meine Qualifikationen:
- Ermächtigter Übersetzer für die englische Sprache (OLG Düsseldorf)
- MA Translation, University of Bristol, UK
- Geprüfter Übersetzer der IHK Düsseldorf
- 6 Semester Studium Rechtslinguistik, Universität zu Köln
- BA(Hons) Germanistik (KCL, University of London) und Slawistik (SSEES/UCL, University of London)
Mitgliedschaften:
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
- Chartered Institute of Linguists
Meine beruflichen Interessen:
- Rechtssprache
- Semantik
- Interkulturelle Kommunikation