Tricky Terms – knifflige Termini der englischen Rechtssprache

Das deutsche Gesellschaftsrecht ist viel ausgearbeiteter als das englische und enthält entsprechend einige Konzepte und Begriffe, die im Englischen nicht vorkommen. Besondere die abstrakten Begriffe.

Der Grund, warum Sie manchmal keinen passenden Pendant zum deutschen finden, ist, weil es das nicht gibt.

Hier eine Liste von ‘tricky terms’ des deutschen Gesellschaftsrechts, die sich nur mit Mühe ins Englische übersetzen lassen.

Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft

Die deutschen Gesellschaftsformen sind sehr praktisch in die Personen- und die Kapitalgesellschaften aufgeteilt. Eine entsprechende zweiteilige Bezeichnung ist im Englischen nicht so üblich. Man spricht eher von den types of businesses oder legal entities (siehe Rechtsform). Alternativ kann man davon sprechen, dass die Kapitalgesellschaften companies oder incorporated sind. Der Gegenteil wäre dann, dass die Personengesellschaften keine companies und unincorporated sind.

Mangels eines Begriffs kann man natürlich auch auf eine freie Beschreibung zurückgreifen. Frei nach dem Creifelds Rechtswörterbuch übersetzt wäre das für die Personengesellschaft: “they have an emphasis on the persons involved, e.g., personal involvement in management, they are personally liable, owners, unincorporated”

Eine Kapitalgesellschaft hat: “an emphasis on the capital involved, shares can be bought and sold, company assets are liable (capital), shareholders don’t have to be personally involved in management, incorporated”.

Gesellschaftsvertrag

Die Übersetzung von Gesellschaftsvertrag richtet sich logischerweise nach der zu beschreibenden Rechtsform (egal, was das Wörterbuch vorgibt). Was auf Deutsch eine Gesellschaft ist, kann nämlich je nachdem partnership oder company heißen. Heißt sie auf Englisch partnership, muss es zwangsläufig partnership agreement heißen. Eine Partnerschaft kann ja nichts anderes haben. Handelt es sich hingegen um eine rechtsfähige Gesellschaft, d.h., eine GmbH, Ltd, PLC oder Ähnliches, müsste es richtig articles of association heißen (beachte: plural). 

Vorstand, Aufsichtsrat und Board

Das kleine Wort board kann gerade durch seine Bekanntheit zu großen Missverständnissen führen. Die Frage lautet nämlich: welcher? Nach angloamerikanischem Recht gibt es nämlich nur einen board of directors (das monistische System). Das deutsche Recht hingegen kennt sowohl einen Vorstand als auch einen Aufsichtsrat.

Ersteres lässt sich durch executive board oder management board, und Letzteres durch supervisory board gut übersetzen. Trotzdem heißt das noch längst nicht, dass englischsprachige Geschäftsleute auf diese Begrifflichkeiten einen Reim machen können. Sie müssen noch erklärt werden. So schwer ist es dabei nicht. Etwa so: “the board of a UK company typically includes executive directors and non-executive directors. The executive directors are responsible for managing the company and the non-executive ones have a supervisory role (see the UK Companies Act 2006). In a German company, these two roles are taken care of separately. Management is taken care of by the executive board and supervision by the supervisory board.”

Prokura

Die Prokura ist ein Klassiker des Gesellschaftrechts nach deutscher Art und löst anderorts allseitig Verblüffung aus. : ‘authorised signatory’, but explain. This concept only exists in the German-spealng countries.  

Innenverhältnis / Außenverhältnis

Vertretung

Geschäftsführung

Organ

In Deutschland haben Körperschaften Organe, in England sind es Körper. Das erste, woran man bei der Verwendung vom englischen organ denkt, wären wohl Nieren oder auch Orgeln (organ heißt auch Orgel). Tatsächlich sind die ersten Ergebnisse einer Google-Suche nach “company organs” Firmen, die mit Kirchenorgeln unterwegs sind. Nicht das organ für Organ ganz falsch ist. Keineswegs! Es wird u. A. vom renommierten Dietl/Lorenz Wörterbuch angegeben, wenden Sie ein. Das Problem ist eher, dass Englisch nicht oft die Notwendigkeit nach einer abstrakten Sammelbezeichnung wie Organ für die Institutionen einer Körperschaft spürt. Wenn überhaupt, belassen wir es lieber bei institutions.

Der Drang zur Verwendung von organ für die Institutionen von Körperschaften ist jedoch stark, und so sind die Homepages vieler deutschen Firmen voll davon.

Gründung

Für Gründung gibt es keinen einzigen Ausdruck. Vielmehr konkurrieren viele, die alle gültig sind. Man sagt am besten setting up or starting, wie I’m setting up a company. Founding wird oft als Gegenpart zu gründen genommen, doch klingt leicht zu formell. Auch formell klingt registering.

Aktien, Anteile und shares

Legal personality

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